Kann ich Geld von meiner Krankenkasse zurückfordern?
Da ich Wahlarzt aller Kassen bin, können Sie 80 % des jeweiligen Kassentarifes jeder erbrachten Leistung von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse zurückfordern. Ich führe daher die erbrachten Leistungen in meiner Honorarnote genau auf. Daraus folgend entstehen schlussendlich bei der Erstuntersuchung oft effektive Kosten von unter 100 €, bei der Folgeuntersuchung oft unter 70 €.
Wie hoch die rückerstattete Summe ist, hängt ganz von Ihrer gesetzlichen Pflicht-Krankenversicherung ab. Weil es in Österreich eine Vielzahl an gesetzlichen Krankenkassen gibt, ist es leider nicht möglich den genauen Betrag der Rückerstattung meines Honorars durch Ihre jeweilige Krankenkasse vorherzusagen.
Geld von der Krankenkasse zurückfordern
Die einzelnen Krankenkassen bewerten die erbrachten Leistungen zum Teil deutlich unterschiedlich. Noch dazu kann nach neuen Verhandlungen der Kassen mit dem Hauptverband zum Jahreswechsel eine Änderung eintreten. Daher gibt es für die Höhe der Refundierung keine Garantie.
Aus Erfahrung kann die Summe jedoch gut vorhergesagt werden. Ich möchte aber ausdrücklich darauf aufmerksam machen, dass meine Angaben lediglich eine Schätzung der Höhe der Refundierung darstellen. Wenn Sie jedoch eine Zusatzversicherung haben, die auch ambulante Leistungen in privaten Ordinationen oder Wahlarzt-Ordinationen abdeckt, bekommen Sie schlussendlich das ganze Honorar zurück. Der erste Teil wird, wie oben genannt, durch Ihre zuständige gesetzliche Pflichtversicherung rückerstattet.
Der noch offene zweite Teil wird dann durch Ihre jeweilige Zusatzversicherung übernommen. Somit entstehen Patienten mit privater Zusatzversicherung, welche die Kosten einer ambulanten ärztlichen Untersuchung und Behandlung übernimmt, letztlich keine Kosten für die HNO-fachärztliche Untersuchung in meiner Ordination.